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Winterdienst

Als Grundstückseigentümer oder Betreiber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Wege und Zufahrten bei Schnee und Glätte sicher begehbar sind. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht zuverlässig und dokumentiert, damit Ihr Objekt pünktlich vor Betriebsbeginn sicher erreichbar ist.

Was gehört dazu?

  • Schneeräumung

    Räumen von Gehwegen, Zufahrten, Parkflächen und Eingangsbereichen bei Schneefall.

  • Streudienst bei Glätte

    Abstreuen gefährdeter Flächen bei Eis und Reif, um Rutschgefahr zu reduzieren.

  • Einsatz vor Betriebsbeginn

    Frühzeitiger Einsatz, damit Wege und Zufahrten zu Ihren Geschäftszeiten bereits sicher sind.

  • Wetterbeobachtung und Bereitschaft

    Laufende Beobachtung der Wetterlage, damit auch bei kurzfristigem Wintereinbruch reagiert wird.

  • Dokumentation der Einsätze

    Nachvollziehbare Aufzeichnung von Räum- und Streueinsätzen als Nachweis für den Ernstfall.

Warum ist Winterdienst wichtig?

Grundstückseigentümer und Betreiber sind in Deutschland grundsätzlich dafür verantwortlich, dass Wege und Zufahrten auf ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte verkehrssicher sind. Kommt es auf einer nicht ausreichend geräumten oder gestreuten Fläche zu einem Sturz, kann das für den Verantwortlichen zu Haftungsfragen führen – ein Risiko, das sich durch einen zuverlässig organisierten Winterdienst deutlich reduzieren lässt.

Gerade für Gewerbeobjekte mit regem Kunden- und Mitarbeiterverkehr ist zudem entscheidend, dass Wege und Parkflächen bereits vor Betriebsbeginn sicher begehbar sind, damit der Geschäftsbetrieb ohne Verzögerung anlaufen kann. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Einsätze schafft darüber hinaus Klarheit darüber, wann und in welchem Umfang geräumt und gestreut wurde.

Häufige Fragen

Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht beim Grundstückseigentümer beziehungsweise Betreiber. Mit einem beauftragten Winterdienst und dokumentierten Einsätzen lässt sich dieser Pflicht zuverlässig nachkommen.

Wir beobachten die Wetterlage laufend und planen unsere Einsätze so, dass Ihr Objekt vor Betriebsbeginn geräumt und gestreut ist, auch bei kurzfristigem Wintereinbruch.

Ja, wir halten jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und durchgeführten Maßnahmen nachvollziehbar fest. Diese Dokumentation dient Ihnen im Ernstfall als Nachweis, dass der Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde.

Üblicherweise schließen wir den Winterdienst als Saisonvertrag über die gesamten Wintermonate ab. In dieser Zeit stehen wir durchgehend in Bereitschaft, und eine Verlängerung für die Folgesaison ist unkompliziert möglich.

Ja, wir sind als Fachbetrieb haftpflichtversichert. Zusammen mit der lückenlosen Dokumentation unserer Einsätze sind Sie damit deutlich besser abgesichert, als wenn der Winterdienst intern oder ohne feste Regelung organisiert wird.

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